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Glossar

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Aufgeld
Das Aufgeld ist eine Provision an den Auktionator, die vom Käufer gezahlt wird. Es wird auf den Zuschlagspreis eines gekauften Lots aufgeschlagen und deckt die Verwaltungskosten des Auktionators. Falls zutreffend, wird auf diesen Betrag - Zuschlagspreis plus Käuferaufgeld - dann die Mehrwertsteuer erhoben.

Ausschreibung
Im Gegensatz zu Auktionen bei freihändigen Verkäufen werden nicht veröffentlichte Gebote von den Käufern innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgegeben. Nach Ablauf der Gebotsfrist entscheidet der Verkäufer, ob und welches Gebot er annimmt.

Gebot
Ein Gebot ist ein Angebot bzw. der Preis des Käufers, den er bereit ist für ein Lot zu zahlen. Das abgegebene Gebot gibt immer den Höchstbetrag an, den ein Käufer bereit ist, für ein Lot zu zahlen. Der Gebotsagent unterstützt hierbei den Käufer, indem dieser für jedes überbotene Gebot automatisch ein höheres Gebot abgibt, bis der vom Käufer eingegebene Höchstbetrag erreicht ist. Das Erstgebot muss dabei mindestens dem Startpreis entsprechen. Weiterhin muss ein Gebot gleich oder größer dem Mindestpreis sein, damit der Käufer den Zuschlag erhält. Solange der Mindestpreis nicht erreicht ist, werden Sie informiert.

Gebotsagent
Unser Gebotsagent bietet automatisch für Sie bis zu Ihrem Maximalgebot. Je nach Verhältnis zwischen Ihrem Gebot und dem Mindestpreis agiert der Gebotsagent auf zwei verschiedene Weisen. Solange Ihr Gebot unter dem Mindestpreis liegt, bietet der Gebotsagent in Höhe Ihres Maximalgebots. Wenn Ihr Gebot jedoch über dem Mindestpreis liegt, bietet der Gebotsagent automatisch nur bis zum nächstmöglichen Gebot, solange dieses Gebot innerhalb Ihres Maximalangebots liegt.

Gebotsverlängerung
Jedes Lot hat eine planmäßige Schlusszeit. Sofern innerhalb der letzten 3 Minuten vor Schließung des Lots ein aktives Gebot abgegeben wird, wird die Schließung dieses Lots um 3 Minuten verlängert, bis keine Gebote mehr abgegeben werden. Lots ohne Gebot werden einmalig um 30 Minuten gegenüber der ursprünglich geplanten Schließzeit verlängert.

Gekauft wie gesehen
Die gebräuchliche Aussage bei Auktionen, "gekauft wie gesehen" oder auch "in seinem gegenwärtigen Zustand" bedeutet, dass die Lots in ihrem gegenwärtigen Zustand und an ihrem gegenwärtigen Ort vom Käufer akzeptiert werden. Diese Bedingung impliziert, dass der Käufer die Lots inspiziert hat und diese seinen Erwartungen entsprechen. Alle Lots können während der Auktion persönlich besichtigt werden.

Gelangensbestätigung
Die Gelangensbestätigung stellt sicher, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes auch tatsächlich in andere EU-Länder ausgeführt wurden. Als Bieter aus einem EU-Mitgliedsstaat erhalten sie automatisch per E-Mail eine Gelangensbestätigung. Die ausgefüllte und zurückgesendete Gelangensbestätigung dient dann als Nachweis, dass das ersteigerte Lot in einen anderen EU-Mitgliedsstaat gelangt ist.

Gesamtkaufpreis
Der Gesamtkaufpreis wird wie folgt berechnet: Zuschlagspreis + Aufgeld + (falls zutreffend) Mehrwertsteuer auf Zuschlagspreis und Aufgeld.

Inkrement
Das Inkrement oder Gebotsschritt ist der Betrag, um das Gebot mindestens erhöht wird. Das nächste zulässige Gebot wird demzufolge durch das aktuelle Gebot plus das Inkrement bestimmt. Unser Inkrement ist auf 1,00 Euro festgelegt.

Katalog
Ein Katalog beinhaltet eine in Lots unterteilte Auflistung von Artikeln, die bei einer bestimmten Auktion angeboten werden. Die Lots innerhalb eines Katalogs enthalten eine Beschreibung mit Fotos und sind mit Lotnummern nummeriert, mit denen sie dann bei der Auktion chronologisch aufgerufen werden.

Lot
Ein Lot ist eine einzelne zur Ersteigerung angebotene Einheit, die durch eine Lotnummer gekennzeichnet ist. Ein Lot kann aus einem oder mehreren Artikeln bestehen. Die Details zu einem Lot sind in der Lotbeschreibung aufgelistet. Eine Auktion besteht in der Regel aus mehreren Lots.

Mindestpreis
Der Mindestpreis ist der kleinste Preis, zu dem ein Lot ersteigert werden kann. Mindestpreise werden in der Regel vom Verkäufer festgelegt. Der Mindestpreis selbst wird nicht angezeigt, bis dieser erreicht ist. Es gibt lediglich einen Hinweis, dass der Mindestpreis noch nicht erreicht ist. Sollte zur Schlusszeit das höchste Gebot unter dem Mindestpreis liegen, ist das Lot nicht verkauft.

Proformarechnung
Eine Proformarechnung ist eine vorläufige Verkaufsrechnung, die einem Käufer vor dem Versand oder der Lieferung von Waren zugesandt wird. Die Proformarechnung enthält in der Regel ein Ausstellungsdatum, eine Beschreibung dessen, was verkauft wird, und den zu zahlenden Gesamtbetrag sowie etwaige Steuern oder zusätzliche Gebühren.

Spezielle Versteigerungsbedingungen
Neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Auktion Spezielle Auktionsbedingungen. In den Speziellen Versteigerungsbedingungen werden individuelle Bedingungen festgelegt, die sich ausschließlich auf eine bestimmte Auktion beziehen, wie z.B. Besichtigungs- und Abholzeiten, Standort und Kontaktdaten oder Bestimmungen und Zahlungsinformationen.

Startpreis
Der Startpreis bezeichnet den Preis, den das erste Gebot erfüllen muss, um als qualifiziertes Gebot akzeptiert zu werden. Damit ein Lot tatsächlich verkauft werden kann, muss der Mindestpreis erreicht werden. In der Regel liegt der Startpreis unter dem Mindestpreis.

Verhandelter Verkauf
Ein verhandelter Verkauf ist eine freie Form des Verkaufs. Die Bedingungen des Verkaufs werden dabei individuell ausgehandelt. Aufgrund seiner Effizienz, Flexibilität, Schnelligkeit und Diskretion wird der verhandelte Verkauf unter Umständen anderen Formen, wie z.B. Auktionen vorgezogen.

Zuschlagspreis
Der Zuschlagspreis ist der Preis, der als Höchstgebot für ein geschlossenes Lot geboten wurde, sofern dieses Gebot gleich oder größer als der Mindestpreis ist. Der Zuschlagspreis enthält weder das Aufgeld noch die Mehrwertsteuer, die zum Gesamtkaufpreis hinzugerechnet wird.